visotask UG
Kemptener Str. 31
81475 München
E-Mail: info@visotask.de
1. Inhalt und Zustandekommen
1.1 Parteien und Gegenstand.
Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Rocket-Monkeys, Kemptener Str. 31, 81475 München (nachfolgend “visotask.“) und deren Kunden (“Softwarenutzer“) in Bezug auf die Bereitstellung einer Software für das Projekt- und Kundenmanagement (nachfolgend “visotask. App/Software”) einschließlich ergänzender technischer Leistungen. Rocket-Monkeys stellt die Software visotask. dem Kunden zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Rocket-Monkeys erbringt seine Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Softwarenutzers.
1.2 Keine abweichenden Regelungen.
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Softwarenutzers, selbst wenn Rocket-Monkeys einen Auftrag des Softwarenutzers annimmt, in dem der Softwarenutzer auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Softwarenutzers beigefügt sind und Rocket-Monkeys dem nicht widerspricht.
1.3 Zustandekommen des Vertrages.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Softwarenutzer und Rocket-Monkeys einen Bestellschein unterzeichnen, sich durch Angebot und Annahme-Erklärung per E-Mail oder Fax über den Abschluss eines Vertrages gemäß dieser AGB einigen oder sich über die Registrierung der visotaks. Software.
1.4 Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.
§ 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
2. Leistungen von Rocket-Monkeys
2.1 Übersicht.
Rocket-Monkeys stellt dem Softwarenutzer folgende Leistungen bereit:
a) eine Software zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung von Projekten und Aufgaben sowie zum Management des Personals („visotask.“ ),
b) Apps für mobile Endgeräte, über die der Softwarenutzer einzelne Funktionen der visotask. Software nutzen kann („visotask.“),
c) soweit vereinbart, begleitende technische Leistungen, etwa den Import existierender Daten des Softwarenutzers in die visotask. App/Software oder weitere Implementierungsservices. Einzelheiten ergeben sich aus der Bestellung und der unter https://visotask.de/preise abrufbaren Leistungs- und Preisübersicht („Leistungsbeschreibung“).
2.2 Rocket-Monkeys
stellt dem Softwarenutzer das in der Leistungsbeschreibung bezeichnete und beschriebene die visotask. Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die visotask. Software wird auf Server eines von Rocket-Monkeys genutzten Rechenzentrums betrieben. Der Softwarenutzer erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die visotask. Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und die Software für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z. B. JavaScript) auf dem Rechner des Softwarenutzers zeitweise zu speichern (z. B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Nutzung für das im Bestellschein angegebene Unternehmen einschließlich aller rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Betriebsstätten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung der visotask. App/Software an Dritte und eine Nutzung für Dritte, einschließlich verbundene Unternehmen, sind untersagt.
2.3 visotask. App.
Soweit der Softwarenutzer einzelne Funktionen der visotask. Software mittels der visotask. App nutzen möchte, muss er zunächst die visotask. -App kostenlos aus dem jeweiligen App-Store (z. B. Google Play Store, Apple App Store) herunterladen. Es gelten dann vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen App-Store-Betreibers..
2.4 Verfügbarkeit.
Rocket-Monkeys stellt dem Softwarenutzer die visotask. App und visotask. Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % bereit.
a) Übergabepunkt. Rocket-Monkeys erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von der visotask. App/Software genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Softwarenutzer und dem Rechenzentrum ist der Softwarenutzer verantwortlich.
b) Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Rocket-Monkeys, die Rocket-Monkeys aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern Rocket-Monkeys angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch).
2.5 Einrichtung.
Der Softwarenutzer nimmt die erstmalige Einrichtung der visotask. App/Software selbst vor, außer im Bestellschein wurde etwas Abweichendes vereinbart. Eine Veränderung der visotask. App/Software nach Wünschen des Softwarenutzers ist nicht geschuldet.
2.6 Support.
Rocket-Monkeys stellt einen kostenlosen E-Mail- und Live-Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung der visotask. App/Software zur Verfügung. Der Live-Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten. Technische Unterstützung bei Webauftritten des Softwarenutzers wird im Rahmen des Supports nur erbracht, soweit unmittelbar das Anfrageformular betroffen ist. Die Supportleistungen werden von Rocket-Monkeys werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr (MEZ) erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage, der 31.10. sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail- oder Live-Anfragen beträgt in der Regel nicht mehr als 36 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.
2.7 Dokumentation.
Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Rocket-Monkeys nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe für die visotask. App sowie die visotask. Software. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sind nicht geschuldet.
2.8 Subdienstleister.
Rocket-Monkeys kann zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subdienstleister einsetzen, etwa für das Hosting, den E-Mail-Versand oder Messenger-Dienste.
2.9 Leistungsänderungen.
Dem Softwarenutzer ist bekannt, dass es sich bei der visotask. App/Software um eine Standardsoftware handelt, die als „Software as a Service”-Dienst bereitgestellt wird, und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy(Mehrmieter)-Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann.
Die Parteien vereinbaren daher:
a) Wichtige Gründe. Rocket-Monkeys kann die visotask. App/, die visotask. Software und die Anfrageformulare aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.
b) Fortentwicklung.
Daneben kann Rocket-Monkeys die visotask. App, die visotask. Software im Rahmen einer Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). Rocket-Monkeys wird den Softwarenutzer hierbei auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Die Zustimmung des Softwarenutzers zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Softwarenutzer der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird Rocket-Monkeys auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Softwarenutzers nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
3. Vergütung und Zahlungsverzug
3.1 Gebühren.
Der Softwarenutzer schuldet Rocket-Monkeys für die Bereitstellung der visotask. App der visotask. Software während der Vertragslaufzeit die in dem Bestellschein vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus einer vom gewählten Tarif und der Anzahl der User abhängigen Nutzungsgebühr plus ggf. einer einmaligen Einrichtungsgebühr sowie ggfs. Gebühren für vereinbarte zusätzliche Services.
3.2 Fälligkeit.
Die Nutzungsgebühr wird jeweils im Voraus für den gesamten gewählten Vertragszeitraum voll fällig. Die Einrichtungsgebühr und zusätzliche beauftragte Services werden mit Vertragsschluss fällig.
3.3 Rechnungsstellung.
Rocket-Monkeys stellt die Gebühren bei Vertragsbeginn und sodann jeweils am selben Tag des nächsten Zahlungszeitraums in Rechnung (z. B. bei Abschluss eines 2-Jahresvertrags am 01. Mai 2022 erfolgt die nächste Rechnungsstellung dann am 01. Mai 2024 usw.). Die Nutzungsgebühr wird jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF an die im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse, oder wird direkt über die Hinterlegten Kreditkarte abgebucht.
3.4 Zahlung.
Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt nach Absprache. Sofern die Zahlung der Rechnungsbeträge mittels SEPA-Lastschrift erfolgt, verpflichtet sich der Softwarenutzer, Rocket-Monkeys ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jeweils nach Rechnungsstellung.
3.5 Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.6 Zahlungsverzug.
Kommt der Softwarenutzer für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, ist Rocket-Monkeys berechtigt, nach entsprechender Androhung die Anfrageformulare und den Zugang zur visotask. App und visotask. Software vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Softwarenutzer keinen Zugriff auf die in der visotask. App/Software gespeicherten Daten und Projekte.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Softwarenutzers
4.1 Rechtmäßige Nutzung.
Der Softwarenutzer wird die Leistungen von Rocket-Monkeys nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Schweigepflichten einhalten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Leistungen von Rocket-Monkeys in sonstiger Weise missbrauchen.
4.2 E-Mail-Versand.
Der Softwarenutzer wird Werbe-E-Mails nur an solche Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei denen – soweit anwendbar – die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Softwarenutzer, sich über die Zulässigkeit von Werbemails zu informieren. Auf die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird hiermit (ohne Gewähr) ausdrücklich hingewiesen.
4.3 Pflichtangaben.
Der Softwarenutzer ist rechtlich der Anbieter und Betreiber der Webseite und der Internetauftritte, in die er Anfrageformulare von Rocket-Monkeys integriert. Rocket-Monkeys handelt insofern lediglich als „technischer Softwarenutzer“. Der Softwarenutzer wird sicherstellen, dass dort die gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, in Deutschland insbesondere das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Datenschutzhinweise gemäß § 13 Abs. 1 TMG. Der Softwarenutzer wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und sonstiger Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.
4.4 Sicherungskopien.
Dem Softwarenutzer obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der in der visotask. App/Software erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Softwarenutzer diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Rocket-Monkeys bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Softwarenutzer aufgetreten wären.
4.5 Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht.
Soweit nicht anders festgelegt, hat der Softwarenutzer eine aktuelle Desktop-Browserversion von Google Chrome, Firefox, oder Safari zu nutzen.
4.6. Steuerrelevante Daten.
Dem Softwarenutzer obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Rocket-Monkeys wird im engen Austausch mit erfahrenen Steuerberatungskanzleien grundsätzlich gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entwickelt.
4.7 Endkundenbeziehung.
Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Softwarenutzer und Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Softwarenutzer verantwortlich.
5. Kundendaten und Datenschutz
5.1 Kundendaten.
Die (i) vom Softwarenutzer in der visotask. App/Software eingegebenen Daten über Endkunden (z. B. E-Mail, Name, Anschrift, sonstige Merkmale), (ii) in der visotask. App/Software vom Softwarenutzer zum Import bereitgestellten Endkunden-Daten (z. B. Datenexporte aus sonstigen Systemen), und (iii) die in der visotask. App/Software über Endkunden generierten Daten (z. B. Objektdaten, Terminvereinbarungen, Gesprächsinhalte) (gemeinsam „Kundendaten“) stehen dem Softwarenutzer zu. Rocket-Monkeys handelt insoweit als reiner technischer Softwarenutzer und behandelt die Kundendaten vertraulich. Rocket-Monkeys ist jedoch berechtigt, die Kundendaten – auch über das Vertragsende hinaus – in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.
5.2 Auftragsdatenverarbeitung.
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt folgendes: Rocket-Monkeys verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der vertraglichen Leistungen im Auftrag und nach den Weisungen des Softwarenutzers. Rocket-Monkeys trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Softwarenutzer bleibt im Verhältnis zu Rocket-Monkeys alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und TMG, verantwortlich. Der Softwarenutzer wird insbesondere gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einholen und Datenschutzhinweise geben (siehe Ziffer 4).
6. Mängelansprüche
6.1 Mängelfreiheit und Beschaffenheit.
Rocket-Monkeys wird die visotask. App, die Rocket-Monkeys Software frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen ist vorrangig die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen sowie technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen (z. B. neue mobile Endgeräte oder Betriebssysteme), Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
6.2 Mängelbeseitigung.
Mängel an der visotask. App, der Rocket-Monkeys Software oder den Anfrageformularen meldet der Softwarenutzer unverzüglich an Rocket-Monkeys und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Rocket-Monkeys wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Rocket-Monkeys ist berechtigt, dem Softwarenutzer vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Softwarenutzer zumutbar ist.
6.3 Anfängliche Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung von Rocket-Monkeys für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von Rocket-Monkeys bleibt unberührt.
6.4 Verjährung.
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Rocket-Monkeys kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2).
6.5 Gesetzliche Regelung.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
7. Freistellungspflicht des Softwarenutzers
7.1 Pflicht zur Freistellung.
Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber Rocket-Monkeys Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Softwarenutzer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder Wettbewerbsrecht E-Mails versendet oder Pflichtangaben unterlässt, so gilt Folgendes: Der Softwarenutzer wird Rocket-Monkeys von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Rocket-Monkeys bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und Rocket-Monkeys von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
7.2 Voraussetzungen der Freistellungspflicht.
Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass Rocket-Monkeys den Softwarenutzer über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Softwarenutzer ermöglicht, auf Kosten des Softwarenutzers – soweit möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Ausschluss in bestimmten Fällen.
Rocket-Monkeys haftet für Schäden, soweit diese a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von Rocket-Monkeys verursacht wurden, oder b) leicht fahrlässig von Rocket-Monkeys verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Softwarenutzer vertrauen darf (z. B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar). Im Übrigen ist die Haftung von Rocket-Monkeys unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Rocket-Monkeys haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Rocket-Monkeys erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie” bezeichnet werden.
8.2 Begrenzung der Höhe nach.
Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet Rocket-Monkeys nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.3 Mitarbeiter und Beauftragte von Rocket-Monkeys.
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Rocket-Monkeys.
9. Testphase, Laufzeit und Kündigung
9.1 Testphase.
Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrags über die Nutzung eines kostenpflichtigen Moduls hat der Softwarenutzer die Möglichkeit, die kostenpflichtigen Module während einer Testphase von 30 Tagen kostenfrei zu nutzen. Eine Kündigung der Testphase ist nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine kostenfreie Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag um. Mit Bestätigung der Registrierung durch den Softwarenutzer kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zustande. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kann vom Softwarenutzer jederzeit, ohne Frist und ohne Grund, gekündigt werden.
9.2 Laufzeit.
Der Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrags liegt im freien Ermessen des Softwarenutzers und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung. Er kommt mit Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Softwarenutzer zustande und läuft für die vereinbarte Grundlaufzeit. Der entgeltliche Nutzungsvertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Die Vertragsverlängerung erfolgt zu dem zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Basispreis der genutzten Module. Die jeweils aktuellen Preise entnehmen Sie bitte https://visotask.de/preise.
9.3 Form.
Kündigungen können schriftlich (postalisch, per Fax, E-Mail) erfolgen. Kündigungen des Softwarenutzers müssen per E-Mail an abo@visotask.de gesendet werden.
9.4 Außerordentliche Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Rocket-Monkeys zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Softwarenutzer rechtswidrig Werbe-E-Mails mittels der visotask. App/Software verschickt.
9.5 Daten bei Vertragsende.
Mit Ende der Vertragslaufzeit (entgeltlich und unentgeltlich) kann der Softwarenutzer nicht mehr auf die Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Softwarenutzer, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit mithilfe der Exportfunktion in der visotask. App/Software zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z. B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist Rocket-Monkeys nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird Rocket-Monkeys die Kundendaten löschen, sofern Rocket-Monkeys nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z. B. in Backups), kann Rocket-Monkeys die Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Vertragsübertragung.
Rocket-Monkeys ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Softwarenutzer auf ein mit Rocket-Monkeys gemäß § 15ff Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen. Rocket-Monkeys wird dem Softwarenutzer die Übertragung rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen und dem Softwarenutzer durch ausdrückliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Übertragung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen wird Rocket-Monkeys dem Softwarenutzer im Falle einer Sonderkündigung anteilig zurückzuerstatten.
10.2 Erklärungen.
Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z. B. per E-Mail). Rocket-Monkeys kann hierzu die vom Softwarenutzer im Bestellschein angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Softwarenutzer Rocket-Monkeys unverzüglich mitteilen.
10.3 Textform.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b (z. B. E-Mail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
10.4 Aufrechnung. Der Softwarenutzer kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Rocket-Monkeys unbestritten ist.
10.5 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
10.6 Gerichtsstand. Ist der Softwarenutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei Rocket-Monkeys. Rocket-Monkeys bleibt berechtigt, am Sitz des Softwarenutzers zu klagen.
10.4 Teilunwirksamkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.